Allgemeine Geschäftsbestimmungen von BODENMARKETING.COM | Rafael Schwitte

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Rafael Schwitte
Lönsweg 37a
33415 Verl

1. Geltungsbereich und Anwendung
1.1 Allen Vereinbarungen und Lieferungen liegen die Bedingungen der o.g. Firma zugrunde, sofern nicht durch geänderte Angebots – oder Auftragsbestätigungen etwas anderes gilt. Angebote sind nur unter den beschriebenen  Bedingungen gültig – gewünschte Änderungen an den Angebotsbedingungen, erfordern ein neues Angebot.
1.2   Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich für o.g. Firma und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
1.3   Mit der ersten mündlichen oder schriftlichen Bestellung, gelten die AGB der o.g. Firma auch für Folgeaufträge als ausdrücklich als vereinbart

2.    Vertragsabschluß
2.1   Angebote sind hinsichtlich Preisen, Mengen, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten freibleibend.
2.2   Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei  Kleinaufträgen gilt die Lieferung als Bestätigung.
2.3   Alle kommissionsbezogenen Aufträge mit individueller Herstellung oder Veredelung bedürfen der separaten schriftlichen Freigabe des Auftraggebers für
Farbgebung,  Produktionstechnik und redaktionelles Layout.

3.   Lieferung
3.1   Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Lieferzeit  – ex works oder zu den vereinbarten Lieferbedingungen.
3.2   Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Orderklarheit und enden mit dem Tag, an dem der Auftrag den Betrieb verlässt.
3.3   Orderklarheit bedeutet, dass alle den Auftrag betreffenden relevanten Punkte, wie Mengen, Preise, Druckvorlagen, Druckfreigabe, Farbabstimmung, Logistik und Transport vor Produktionsbeginn geklärt sind. Verlangt der Besteller nach Orderklarheit vom Auftrag abweichende Änderungen, beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung..
3.4   Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Auftraggeber erst nach Ende der gesetzten Nachfrist zu. Ersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
3.5   Unvorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, behördliche Verordnung, Verkehrstörungen, Arbeitskämpfe oder sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen, von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.6   Eventuelle Ersatzansprüche des Auftraggebers sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der o.g. Firma gegeben und sind auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt.

4.   Rücktritt
4.1   Hat der Vertragspartner ( Abnehmer) bei Abschlüssen ( Sukzessivlieferung/ Abrufvereinbarungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist, die vereinbarten Mengen nicht abgerufen bzw. nimmt er die vertragsgemäß gefertigten oder zu fertigenden Aufträge nicht ab, haben wir nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist das Recht von der Vertragserfüllung Abstand zu nehmen und mindestens 20 % des Wertes der nicht abgerufenen  bzw. nicht zu fertigenden Aufträge als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit der Ersatzaufträge vorbehalten.
4.2   Wird  ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber widerrufen, so werden die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Filme, Muster, etc. pp berechnet. Zusätzlich ist Schadensersatz einschließlich Erstattung des Gewinnausfalls zu leisten.

5.    Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
5.1   Verpackungs- und Versandkosten trägt, so nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt der Auftraggeber. Versandart und Versandweg erfolgen nach unserem  Ermessen.
5.1   Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch im Fall frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Besteller überlassen.
5.2   Der Versand erfolgt entweder auf Einweg-Paletten oder auf Euro-Paletten im Austausch

6.     Preise
6.1   Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sind freibleibend. Sie gelten ab  Versandstätte ausschließlich Verpackung, falls nicht anders vereinbart.
6.2   Die Erhöhung oder die Neubegründung der auf Herstellung, Vertrieb, Transport, der  Erzeugnisse liegender Kosten, einschließlich öffentlicher Lasten,
berechtigen uns bei langfristigen Verträgen zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Aufträge, die erst drei Monate, gerechnet vom Vertragsabschluss an, durchgeführt werden sollen.

7.    Zahlungsbedingungen
7.1    Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn o.g. Firma über den Gegenwert der Forderung verfügen kann.
7.2   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt  Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe ( 8 % über dem Diskontsatz) zu berechnen. Jede Zahlungserinnerung wird mit einer Mahngebühr von € 5,- belegt. Im Allgemeinen gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt noch offene  Lieferungen  oder Leistungen  nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und bei  Verweigerung vom Vertrag zurückzutreten, unbeschränkt  sonstiger Rechte.

8.    Eigentumsvorbehalt
8.1   Die von uns gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur Erüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen
den Auftraggeber. Als Eigentumsvorbehalt gilt einfacher,  erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrent- und Saldenklausel.
8.2   Der Auftraggeber ist berechtigt die Vorbehaltsware zu veräußern. Er tritt hiermit zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehaltes alle Forderungen gegen
den  Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehalsware inklusive sämtlicher Nebenrechte  in Höhe der Vorbehaltsware an uns ab. Außergewöhnliche   Verpfändungen, Verfügungen, Sicherheitsübereignungen usw. sind unzulässig.
8.3   Zugriffe Dritter auf die in  unserem Eigentum oder Miteigentum  stehende Erzeugnisse und abgetretene Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

9.    Gewährleistung – Beanstandungen – Haftung
9.1   Der Vertragspartner ist verpflichtet die gelieferten Erzeugnisse sofort nach Erhalt zu prüfen. Berechtigte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Diese Frist gilt auch für nicht offensichtliche Mängel sofort nach Entdeckung. Nicht fristgerechte Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
9.2   Bei berechtigten Rügen ist o.g. Firma das Recht eingeräumt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mängel bei Teilen einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
9.3   Die o.g. Firma übernimmt keine Haftung für bestimmte Resultate durch die Benutzung der gelieferten Produkte.
9.4   Die o.g. Firma übernimmt als Wiederverkäufer keine Haftung für die Qualität der wiederverkauften Ware. Es gelten die Produkthaftungsrichtlinien des   Herstellers.

10.   Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1  Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma .Der Gerichtsstand bei Unstimmigkeiten ist Gütersloh.
10.2  Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.    Sonstige Vereinbarungen
11.1.  Alle getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
11.2   Die Vereinbarung zur Schriftform kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden.
11.3   Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtens sein und daher unwirksam werden, betrifft dies nicht die übrigen Punkte in ihrer Wirksamkeit.

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